Kann ein DSGVO-Verstoß eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen?
Erklärung
Ob einzelne Mitbewerber DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen können, wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt und ist seit der UWG-Reform 2021 eingeschränkter als zuvor – bei vielen DSGVO-Vorschriften fehlt es an der für eine Abmahnung erforderlichen Marktverhaltensregel-Eigenschaft im Sinne des Wettbewerbsrechts. Unstreitig ist dagegen, dass qualifizierte Verbraucherschutzverbände nach Art. 80 Abs. 2 DSGVO und dem UKlaG ein eigenes Klage- und Abmahnrecht bei Datenschutzverstößen haben.
In der Praxis betreffen die häufigsten Abmahnungen und Verbandsklagen wiederkehrende, leicht erkennbare Mängel: unvollständige oder veraltete Datenschutzerklärungen, fehlerhafte Cookie-Consent-Banner, unzulässiges Tracking ohne wirksame Einwilligung oder das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Unabhängig von der im Einzelfall umstrittenen wettbewerbsrechtlichen Reichweite ist das Risiko real genug, um es ernst zu nehmen: Die zugrunde liegenden Mängel – etwa eine veraltete Datenschutzerklärung – sind ohnehin eigenständige DSGVO-Verstöße, die auch unabhängig von einer Abmahnung Bußgelder nach sich ziehen können.
Der wirksamste Schutz ist deshalb keine juristische Grauzonen-Argumentation, sondern die konsequente Beseitigung der zugrunde liegenden Mängel: aktuelle Datenschutzerklärung, rechtskonformes Consent-Banner und ein regelmäßiger Check aller auf der Website eingesetzten Dienste.
Verwandte Begriffe & Leistungen
Häufige Fragen zu „Kann ein DSGVO-Verstoß eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen?“
Kann jeder Mitbewerber DSGVO-Verstöße abmahnen?
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich; seit der UWG-Reform 2021 ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnbarkeit vieler DSGVO-Verstöße durch einzelne Mitbewerber eingeschränkt. Verbraucherschutzverbände haben dagegen ein eigenes Klagerecht.
Was sind die häufigsten Anlässe für DSGVO-bezogene Abmahnungen?
Unvollständige Datenschutzerklärungen, fehlerhafte Cookie-Banner und Tracking ohne wirksame Einwilligung zählen zu den häufigsten Anlässen.
Wie schützt sich ein Unternehmen am besten vor DSGVO-Abmahnungen?
Durch eine regelmäßig geprüfte, aktuelle Datenschutzerklärung und ein rechtskonformes Consent-Management – die Beseitigung der zugrunde liegenden Mängel ist wirksamer als eine Diskussion über die Abmahnbarkeit im Einzelfall.
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