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Datenschutz für Agenturen

Agenturen bewegen sich datenschutzrechtlich häufig in einer Doppelrolle: Für eigene Zwecke – etwa das Personalwesen – sind sie Verantwortliche, im Auftrag ihrer Kunden agieren sie bei Kampagnen, Tracking-Setups oder Social-Media-Betreuung dagegen meist als Auftragsverarbeiter oder gemeinsam Verantwortliche. Diese Rollenklärung ist Grundlage für alle weiteren Datenschutzprozesse.

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