Was regelt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte?
Erklärung
Der EU AI Act verlangt von Anbietern bestimmter KI-Systeme, dass synthetisch erzeugte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte in maschinenlesbarer Form gekennzeichnet und als KI-generiert erkennbar gemacht werden – etwa Deepfakes oder automatisiert erstellte Texte, die über Sachverhalte von öffentlichem Interesse informieren.
Auch Betreiber, die KI-Chatbots oder ähnliche interaktive Systeme einsetzen, müssen Nutzer klar und rechtzeitig darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren – es sei denn, dies ist aufgrund der Umstände ohnehin offensichtlich.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Unternehmen, die KI zur Content-Erstellung nutzen – etwa für Marketingtexte, Bildmaterial oder Kundenservice-Chatbots –, sollten frühzeitig prüfen, welche ihrer Anwendungsfälle unter die Kennzeichnungspflicht fallen, und entsprechende Hinweise technisch und redaktionell vorbereiten.
Die Umsetzung sollte nicht erst kurz vor dem Stichtag erfolgen: Je nach eingesetzten Tools und Content-Workflows kann die technische Integration einer zuverlässigen, maschinenlesbaren Kennzeichnung einigen Vorlauf benötigen.
Verwandte Begriffe & Leistungen
Häufige Fragen zu „Was regelt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte?“
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?
Ab dem 2. August 2026.
Muss jeder mit KI erstellte Text gekennzeichnet werden?
Die Pflicht betrifft insbesondere Inhalte, die über Sachverhalte von öffentlichem Interesse informieren, sowie bestimmte synthetische Audio-, Bild- und Videoinhalte – eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.
Reicht ein allgemeiner Hinweis auf der Website aus?
In der Regel nicht – erforderlich ist eine für Nutzer erkennbare, maschinenlesbare Kennzeichnung des jeweiligen Inhalts selbst.
Fragen zu Was regelt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte??
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