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Datenschutz für Steuerberater & Kanzleien

Steuerberatende verarbeiten hochsensible finanzielle und persönliche Daten ihrer Mandanten – oft über Jahrzehnte hinweg und über mehrere Systeme verteilt: Kanzleisoftware, Lohnbuchhaltung, digitale Belegerfassung und Mandantenportale. Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG besteht dabei neben der DSGVO fort und muss in gemeinsame Prozesse überführt werden.

Datenschutz für Ihr Unternehmen, konkret besprochen.

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