Welche KI-Praktiken verbietet der EU AI Act?
Erklärung
Zu den verbotenen Praktiken zählen unter anderem: der Einsatz subliminaler, manipulativer Techniken, die das Verhalten von Personen erheblich beeinflussen und ihnen schaden können; das gezielte Ausnutzen von Schwächen aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer Situation; bestimmtes Social Scoring durch Behörden, das zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt; sowie das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder Videoüberwachung zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken.
Weitere Verbote betreffen die biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale wie politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder religiöser Weltanschauung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie – mit eng gefassten Ausnahmen für die Strafverfolgung – die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Verstöße gegen die verbotenen Praktiken zählen zu den am strengsten sanktionierten Verstößen des EU AI Act, mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – deutlich mehr als bei anderen Verstößen gegen die Verordnung.
Für Unternehmen bedeutet das: Bereits vor der Einführung neuer KI-gestützter Tools – etwa im Bewerbermanagement oder in der Videoüberwachung – sollte geprüft werden, ob eine geplante Funktion in die Nähe verbotener Praktiken gerät, insbesondere bei Emotionserkennung oder biometrischer Auswertung.
Verwandte Begriffe & Leistungen
Häufige Fragen zu „Welche KI-Praktiken verbietet der EU AI Act?“
Seit wann gelten die Verbote des Art. 5 EU AI Act?
Seit dem 2. Februar 2025 – als eine der ersten Regelungen des EU AI Act, die bereits vollständig anwendbar sind.
Ist jede Emotionserkennung durch KI verboten?
Verboten ist sie insbesondere am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, mit eng gefassten Ausnahmen etwa aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen.
Was droht bei einem Verstoß gegen die verbotenen Praktiken?
Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – der höchste Bußgeldrahmen, den der EU AI Act vorsieht.
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