Leistung

EU AI Act Beratung für Unternehmen

Unsere EU AI Act Beratung bringt Klarheit in ein neues, komplexes Regelwerk: Wir bewerten, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen betroffen sind, welcher Risikoklasse sie zuzuordnen sind und welche Pflichten konkret daraus folgen – und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung.

EU AI Act Risikoklassifizierung AI Literacy Dokumentation
FAQ

Häufige Fragen zur EU AI Act Beratung

Ab wann brauchen Unternehmen eine EU-AI-Act-Beratung?

Sobald KI-Systeme eingesetzt werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Bereits die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) gilt seit dem 2. Februar 2025 für praktisch jeden KI-Einsatz.

Was kostet eine EU-AI-Act-Beratung?

Das hängt von der Anzahl und Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch ermitteln wir den tatsächlichen Umfang und erstellen ein passendes Angebot.

Reicht eine einmalige Beratung oder ist eine laufende Begleitung nötig?

Für die Erstbewertung reicht ein Projekt mit klarem Abschluss. Da sich Fristen und eingesetzte KI-Systeme über die Zeit ändern, empfehlen die meisten Mandanten zusätzlich eine laufende Begleitung – ähnlich wie bei einem externen Datenschutzbeauftragten.

Unterscheidet sich EU-AI-Act-Beratung von Datenschutzberatung?

Beide Themen überschneiden sich, wo KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, sind aber rechtlich eigenständig: Der EU AI Act regelt KI-Systeme unabhängig vom Personenbezug, die DSGVO ausschließlich personenbezogene Daten. Wir betrachten beides im Zusammenhang.

EU AI Act – wir übernehmen die Einordnung für Sie.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und erfahren Sie, welche Pflichten für Ihre KI-Systeme konkret gelten.