EU AI Act Beratung für Unternehmen
Unsere EU AI Act Beratung bringt Klarheit in ein neues, komplexes Regelwerk: Wir bewerten, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen betroffen sind, welcher Risikoklasse sie zuzuordnen sind und welche Pflichten konkret daraus folgen – und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung.
Was unsere EU-AI-Act-Beratung umfasst
KI-Systeminventar
Wir erfassen systematisch, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen im Einsatz oder geplant sind – Grundlage jeder weiteren Bewertung.
Risikoklassifizierung
Wir ordnen jedes System einer Risikoklasse nach dem EU AI Act zu – von verbotenen Praktiken bis minimalem Risiko.
AI-Literacy-Schulungen
Wir vermitteln Beschäftigten die erforderliche KI-Kompetenz – eine Pflicht, die bereits seit Februar 2025 gilt.
Kennzeichnungspflichten
Wir bereiten die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vor, die ab August 2026 verpflichtend wird.
KI-Governance-Struktur
Wir verankern klare Zuständigkeiten für die Freigabe und Kontrolle neuer KI-Systeme in Ihrem Unternehmen.
Laufende Begleitung
Da sich Fristen und eingesetzte Systeme ändern, begleiten wir die Umsetzung auf Wunsch dauerhaft – nicht nur als Einmalprojekt.
Für wen ist EU-AI-Act-Beratung relevant?
Der EU AI Act betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele annehmen: Wer KI-Chatbots im Kundenservice, automatisierte Bewerbervorauswahl, KI-gestützte Textgenerierung im Marketing oder Analysewerkzeuge mit KI-Komponenten einsetzt, fällt in der Regel bereits in den Anwendungsbereich – unabhängig davon, ob das System selbst entwickelt oder zugekauft wurde.
Besonders relevant ist unsere Beratung für IT- und Softwareunternehmen, die KI-Funktionen in eigene Produkte integrieren, sowie für Unternehmen, die KI-gestützte Systeme im Personalwesen oder in der Kundenkommunikation einsetzen.
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Häufige Fragen zur EU AI Act Beratung
Ab wann brauchen Unternehmen eine EU-AI-Act-Beratung?
Sobald KI-Systeme eingesetzt werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Bereits die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) gilt seit dem 2. Februar 2025 für praktisch jeden KI-Einsatz.
Was kostet eine EU-AI-Act-Beratung?
Das hängt von der Anzahl und Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch ermitteln wir den tatsächlichen Umfang und erstellen ein passendes Angebot.
Reicht eine einmalige Beratung oder ist eine laufende Begleitung nötig?
Für die Erstbewertung reicht ein Projekt mit klarem Abschluss. Da sich Fristen und eingesetzte KI-Systeme über die Zeit ändern, empfehlen die meisten Mandanten zusätzlich eine laufende Begleitung – ähnlich wie bei einem externen Datenschutzbeauftragten.
Unterscheidet sich EU-AI-Act-Beratung von Datenschutzberatung?
Beide Themen überschneiden sich, wo KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, sind aber rechtlich eigenständig: Der EU AI Act regelt KI-Systeme unabhängig vom Personenbezug, die DSGVO ausschließlich personenbezogene Daten. Wir betrachten beides im Zusammenhang.
EU AI Act – wir übernehmen die Einordnung für Sie.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und erfahren Sie, welche Pflichten für Ihre KI-Systeme konkret gelten.