EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte tritt zum 2. August 2026 in Kraft
Veröffentlicht am 20.07.2026
In wenigen Tagen, am 2. August 2026, tritt die Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht für bestimmte KI-generierte oder -manipulierte Inhalte nach Art. 50 EU AI Act in Kraft. Betroffen sind unter anderem synthetisch erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte, die über Sachverhalte von öffentlichem Interesse informieren, sowie der Einsatz von KI-Chatbots im Kundenkontakt.
Unternehmen, die KI zur Erstellung von Marketingtexten, Bildmaterial oder für automatisierte Kundenkommunikation einsetzen, sollten kurzfristig prüfen, welche ihrer Anwendungsfälle konkret betroffen sind, und die notwendigen Kennzeichnungen technisch und redaktionisch vorbereiten. Wichtig: Diese Frist betrifft nur einen Teilbereich des EU AI Act – die AI-Literacy-Pflicht und die Verbote bestimmter KI-Praktiken gelten bereits seit Februar 2025.
Wer sein KI-Systeminventar bislang noch nicht vollständig erfasst hat, sollte dies als Ausgangspunkt nehmen: Nur wer weiß, welche KI-Systeme im Unternehmen tatsächlich im Einsatz sind, kann zuverlässig einschätzen, welche der gestaffelten EU-AI-Act-Fristen im Einzelfall greifen.
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